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   OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2016 - 4 B 1329/15   

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https://dejure.org/2016,10841
OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2016 - 4 B 1329/15 (https://dejure.org/2016,10841)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.05.2016 - 4 B 1329/15 (https://dejure.org/2016,10841)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Mai 2016 - 4 B 1329/15 (https://dejure.org/2016,10841)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der Rücknahme der Geeignetheitsbestätigung für ein Stehcafe als Aufstellort für Geldspielgeräte; Einstellungsanordnung des weiteren Betriebs der Geldspielgeräte; Aufstellung von Geldspielgeräten als Hauptzweck; Interesse der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der Rücknahme der Geeignetheitsbestätigung für ein Stehcafe als Aufstellort für Geldspielgeräte; Einstellungsanordnung des weiteren Betriebs der Geldspielgeräte; Aufstellung von Geldspielgeräten als Hauptzweck; Interesse der ...

  • rechtsportal.de

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der Rücknahme der Geeignetheitsbestätigung für ein Stehcafe als Aufstellort für Geldspielgeräte; Einstellungsanordnung des weiteren Betriebs der Geldspielgeräte; Aufstellung von Geldspielgeräten als Hauptzweck; Interesse der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2016 - 4 B 1329/15
    Da die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts aufgrund des § 48 Abs. 2 VwVfG NRW ganz oder teilweise ausgeschlossen sein kann und die Behörde auch nach dem in Absatz 1 eingeräumten Ermessen von der Rücknahme absehen kann, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.12.1984 - GrSen 1.84 u. a. -, BVerwGE 70, 356 = juris, Rn. 12, und weil auch in den Fällen, in denen - wie hier - § 48 Abs. 3 VwVfG NRW einschlägig ist, die Berücksichtigung des Vertrauensschutzes bei der Betätigung des Rücknahmeermessens nicht ausgeschlossen ist, vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.11.2000 - 8 B 137.00 -, NVwZ-RR 2001, 198 f., dient die Jahresfrist der im Interesse der Rechtssicherheit notwendigen Klarstellung, ob ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt zurückgenommen wird oder ob und von welchem Zeitpunkt an der jeweilige Einzelfall durch Nichtrücknahme des Verwaltungsakts endgültig abgeschlossen ist.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.12.1984 - GrSen 1.84 u. a. -, BVerwGE 70, 356 = juris, Rn. 12.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1990 - 4 A 2423/89

    Verwaltungsverfahrensrecht: Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2016 - 4 B 1329/15
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.3.1991 - 1 B 30.91 -, GewArch 1991, 225 = juris, Rn. 5; OVG NRW, Urteil vom 10.12.1990 - 4 A 2423/89 -, GewArch 1991, 224 = juris, Rn. 5 ff., und Beschluss vom 3.1.2014 - 4 B 1053/13 -, m. w. N.; Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Loseblatt-Kommentar, Stand: Juni 2015, § 1 SpielV, Rdn. 2.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3.1.2014 - 4 B 1053/13 -, m. w. N., und Urteil vom 10.12.1990 - 4 A 2423/89 -, a. a. O.

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11

    Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2016 - 4 B 1329/15
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.6.2012 - 2 C 13.11 -, BVerwGE 143, 230 = juris, Rn. 27 bis 29, m. w. N.
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2016 - 4 B 1329/15
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.9.2001 - 1 DB 26.01 -, juris, Rn. 6.
  • BVerwG, 18.03.1991 - 1 B 30.91

    Gewerberecht: Begriff der Schank- oder Speisewirtschaften i.S. des § 1 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2016 - 4 B 1329/15
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.3.1991 - 1 B 30.91 -, GewArch 1991, 225 = juris, Rn. 5; OVG NRW, Urteil vom 10.12.1990 - 4 A 2423/89 -, GewArch 1991, 224 = juris, Rn. 5 ff., und Beschluss vom 3.1.2014 - 4 B 1053/13 -, m. w. N.; Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Loseblatt-Kommentar, Stand: Juni 2015, § 1 SpielV, Rdn. 2.
  • BVerwG, 07.11.2000 - 8 B 137.00

    Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts - Rücknahme innerhalb der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2016 - 4 B 1329/15
    Da die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts aufgrund des § 48 Abs. 2 VwVfG NRW ganz oder teilweise ausgeschlossen sein kann und die Behörde auch nach dem in Absatz 1 eingeräumten Ermessen von der Rücknahme absehen kann, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.12.1984 - GrSen 1.84 u. a. -, BVerwGE 70, 356 = juris, Rn. 12, und weil auch in den Fällen, in denen - wie hier - § 48 Abs. 3 VwVfG NRW einschlägig ist, die Berücksichtigung des Vertrauensschutzes bei der Betätigung des Rücknahmeermessens nicht ausgeschlossen ist, vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.11.2000 - 8 B 137.00 -, NVwZ-RR 2001, 198 f., dient die Jahresfrist der im Interesse der Rechtssicherheit notwendigen Klarstellung, ob ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt zurückgenommen wird oder ob und von welchem Zeitpunkt an der jeweilige Einzelfall durch Nichtrücknahme des Verwaltungsakts endgültig abgeschlossen ist.
  • BVerwG, 28.01.2013 - 2 B 62.12

    Rücknahme der Gewährung von Übergangsgebührnissen; Frist für die Rücknahme eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2016 - 4 B 1329/15
    - 2 B 62.12 -, juris, Rn. 6.
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